Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Frau Ingrid – Home Staging
Ingrid Ondrejickova
Weignersedt 1
4203 Altenberg bei Linz
Österreich
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Verträge zwischen
Frau Ingrid – Home Staging, Ingrid Ondrejickova (im Folgenden „Auftragnehmerin“) und ihren Kund:innen (im Folgenden „Auftraggeber“) über Home Staging Dienstleistungen.
Andere Absprachen gelten nur, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.
2. Leistungsbeschreibung
Die Auftragnehmerin bietet Dienstleistungen im Bereich Home Staging zur Verkaufsförderung von Immobilien an.
Dies umfasst insbesondere:
Das jeweilige Angebot führt den genauen Umfang der Arbeit auf.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag ist gültig, wenn der Auftraggeber das Angebot schriftlich oder elektronisch bestätigt oder unterschreibt. Die Unterschrift macht diese AGB automatisch zum Vertragsbestandteil.
4. Zahlungsbedingungen
Nach dem Vertragsabschluss überweist der Auftraggeber 40% der Gesamtsumme als Anzahlung vorab.
Die Auftragnehmerin beginnt mit ihrer Arbeit, sobald das Geld auf ihrem Konto eintrifft. Dazu gehören:
Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen nach dem Aufbau des Stagings ohne Abzüge.
Als Kleinunternehmerin gemäß §6 Abs.1 Z27 UStG, weist die Auftragnehmerin keine Umsatzsteuer aus.
Bei unentgeltlichen oder vergünstigten Referenzprojekten gelten sämtliche AGB uneingeschränkt.
5. Stornierung des Auftrags
Sollte der Auftrag nach unterzeichnetem Angebot doch storniert werden, so werden alle bereits angefallenen Kosten verrechnet.
Dazu gehören z.B.:
Möbel oder Dekorationsartikel, die speziell für das Projekt bestellt wurden und nicht anderweitig verwendet werden können, werden 1:1 an den Auftraggeber weiterverrechnet.
6. Staging-Möbel und Nutzungsdauer
Sämtliche Möbel, Dekoartikel und Accessoires für das Homestaging bleiben Eigentum der Auftragnehmerin.
Die Möbel verbleiben in der Immobilie bis zur Unterzeichnung des Kaufvertrages der Immobilie, maximal jedoch 3 Monate ab Aufbau.
Sobald die Immobilie verkauft wurde, muss der Auftraggeber der Auftragnehmerin unverzüglich davon Bescheid geben, damit ein zeitnaher Abbau der Einrichtungsgegenstände organisiert werden kann.
Sollten die Möbel und Dekorationsartikel länger als 3 Monate benötigt werden, so kann die Miete der Möbel nach Vereinbarung gegen einen Aufpreis verlängert werden.
Nach dem Ende der vereinbarten Zeit baut die Auftragnehmerin die Einrichtung ab und holt diese ab.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Auftragnehmerin zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zur Immobilie und somit zu ihren eingebrachten Einrichtungsgegenständen hat. Sollte ein vereinbarter Termin aufgrund fehlenden Zugangs oder mangelnder Erreichbarkeit nicht möglich sein, können zusätzliche Anfahrts- oder Wartezeiten verrechnet werden.
7. Nutzung der Möbel
Die im Rahmen des Home Stagings bereitgestellten Möbel und Dekorationsartikel dienen ausschließlich der optischen Präsentation der Immobilie.
Die Nutzung der Möbel ist nicht vorgesehen und ausdrücklich untersagt.
Ein Teil der Einrichtung kann aus leichten Dekorationsmöbeln bzw. Kartonmöbeln bestehen, die nicht für den normalen Gebrauch (Sitzen, Schlafen, Belasten etc.) geeignet sind.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass:
8. Haftung und Versicherung
Der Auftraggeber sorgt für einen ausreichenden Versicherungsschutz der Immobilie und übernimmt die Kosten bei folgenden Ereignissen
Bei einem Schaden zahlt der Aufrtaggeber die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten.
Die Auftragnehmerin haftet für Schäden an der Immobilie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Bereits vorhandene Schäden oder empfindliche Bereiche sind vor Beginn bekanntzugeben.
9. Fotos, Videos und Nutzungsrechte
Die Auftragnehmerin darf vor, während und nach dem Staging Fotos und Videos der Immobilie machen.
Das sind z.B.:
Aufnahmen des ursprünglichen Zustands der Immobilie (Vorher-Aufnahmen)
Aufnahmen während & nach Durchführung des Home Stagings (Nachher-Aufnahmen)
Vergleichsdarstellungen (Vorher-Nachher-Fotos)
Die Auftragnehmerin darf diese Aufnahmen für Marketing- und Präsentationszwecke verwenden, z.B. für:
Website
Social Media
Portfolio
Präsentationen
Werbematerialien
Veröffentlichungen im Rahmen der Unternehmensdarstellung
Der Auftraggeber erhält, sofern nicht anders vereinbart, die Nachher-Fotos der gestagten Immobilie, die er für Immobilieninserate verwenden darf.
Die Auftragnehmerin achtet darauf, dass keine persönlichen oder sensiblen Gegenstände auf den Fotos sichtbar sind.
10. Verhalten bei Besichtigungen
Da die zum Staging verwendeten Möbel und Dekoartikel nur zur optischen Aufwertung der Immobilie eingesetzt werden, dürfen sie nicht anderweitig verwendet werden. Das heißt bei Besichtigungen muss man darauf achten, dass:
Möbel nicht benutzt werden
Dekorationsgegenstände nicht berührt oder verändert werden
Möbel nicht verschoben oder umgestellt werden
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Makler, Kaufinteressenten und sonstige Besucher darauf hinzuweisen.
Es muss erwähnt werden, dass sich unter den eingesetzten Möbeln Dekorations- bzw. Kartonmöbel befinden können, die nicht belastbar und nicht für eine Nutzung geeignet sind.
Für Schäden die durch Besichtigungen entstehen, haftet der Auftraggeber.
11. Zusammenarbeit mit Immobilienmaklern
Wenn ein Immobilienmakler für die Vermarktung der Immobilie eingesetzt wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Makler über das Home Staging sowie über die geltenden Nutzungs- und Verhaltensregeln zu informieren.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Makler darauf achtet, dass:
Möbel nicht genutzt werden
Möbel nicht umgestellt oder entfernt werden
Dekoration nicht verändert wird
Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Veränderungen durch Makler oder Dritte.
12. Verlängerung der Stagingdauer
Die Stagingdauer endet mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages der Immobilie, spätestens jedoch nach 3 Monaten ab Aufbau des Stagings.
Sollte die Immobilie nach 3 Monaten immer noch nicht verkauft sein, so kann das Staging nach Vereinbarung gegen Gebühr verlängert werden.
Alternativ wird der Abbau und die Abholung der Möbel durchgeführt.
13. Haftung für wirtschaftlichen Erfolg
Home Staging dient der optischen Aufwertung und besseren Vermarktung einer Immobilie.
Ein bestimmter Verkaufspreis oder Verkaufszeitraum kann nicht garantiert werden.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das zuständige Gericht in Linz.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Frau Ingrid - Home Staging, Ihr Ansprechpartner für professionelles Homestaging
in Linz und im Mühlviertel, in der Nähe von Freistadt, Perg, Urfahr Umgebung und Rohrbach
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